Initiative zieht Bilanz: 1 Jahr erfolgreiche Rechtsdurchsetzung

Nachdem wir mit unserer Initiative lange darauf gesetzt hatten, Gastronomen und somit Kollegen unserer Mitglieder, mit Aufklärungsarbeit dazu zu bewegen, sich nicht durch Verstöße gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen einen unlauteren Vorteil gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, haben wir, nach erfolgloser außergerichtlicher Abmahnung vor exakt einem Jahr, am 28.8.2014, die Klage für einen „Musterprozess“ gegen ein Lokal im 3. Wiener Gemeindebezirk, das Golden Harp, eingebracht. Der Prozess erwies sich als durchschlagender Erfolg. Nachdem das Handelsgericht eine Einstweilige Verfügung erlassen hatte, hält der Betreiber des Lokals die Nichtraucherschutzbestimmungen nunmehr ein und hat im Hauptverfahren ein Versäumungsurteil ergehen lassen.

 

Während sich in der Folge einige Lokale schon vor dem Hintergrund eines drohenden Gerichtsverfahrens außergerichtlich verpflichtet haben, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, mussten wir in anderen Fällen abermals die Gerichte einschalten, weil die Betreiber sich auf unhaltbare Schutzbehauptungen zurückgezogen haben.

Die Erfolgsbilanz ist beeindruckend: Allen durch unseren Anwalt Dr. Bernhard Tonninger von der Kanzlei Tonninger Schermaier Maierhofer & Partner für uns initiierten Gerichtsverfahren ist gemein, dass die Gegner letztlich ihre Gesetzesverletzungen einzustellen hatten und dass sich die Kosten für die Gegenseite jeweils durch ihre anfänglichen Bestreitungen und Schutzbehauptungen vervielfacht haben. Dabei sind wir erfolgreich gerichtlich gegen Lokale mit unterschiedlicher Ausrichtung und Publikum vorgegangen, egal ob stadtbekannt (DOTS, Café Korb) oder wohl nur regional bekannt (Le Backo, Bluebox).

 

Schon durch unsere gerichtlichen Erfolge und die damit einhergehende Medienberichterstattung hoffen wir, dass Lokale von sich aus die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz einhalten. Zumindest ist festzustellen, dass unsere außergerichtlichen Abmahnungen ernst genommen werden.

 

Unsere derzeitige Schwerpunktaktion gilt Diskotheken und Clubs; ein Bereich in dem wir in unseren Lokalaugenscheinen feststellen mussten, dass die gesetzlichen Bestimmungen vielfach ignoriert werden. Gestärkt durch die Erfolge des letzten Jahres sind wir zuversichtlich, dass wir schon bald bewirkt haben werden, dass auch hier die Nichtraucherschutzbestimmungen eingehalten werden. Klagen verbunden mit Einstweiligen Verfügungen werden wohl auch hier punktuell notwendig sein.

On September 11th, 2015, posted in: Allgemein by

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