Gesunder Wettbewerb

Das Gleichzeichen im Logo unserer Initiative symbolisiert unser Verständnis von fairen Regelungen für alle. Mit der im Jahr 2012 gestarteten Initiative wollen wir dieses Verständnis weitertreiben. Besonders in der Gastronomie soll dafür gesorgt werden, dass sich alle Unternehmen im Wettbewerb fair verhalten. Es ist Wettbewerbern nicht zumutbar, wenn einzelne Mitbewerber gesetzlich festgelegte Verhaltenspflichten missachten, um sich so einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung im Wettbewerb zu verschaffen.

Um fairen Wettbewerb zu erreichen, müssen deshalb unlautere Methoden abgestellt werden. Dies bildet den Ausgangspunkt für unsere Initiative: Aufklärungsarbeit zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze zu leisten, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Wir wollen jedoch auch selbst vorgehen, um unlautere Geschäftspraktiken oder sonstige unlautere Handlungen abzustellen, welche den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmern oder Verbrauchern nachhaltig beeinflussen (vgl Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, § 1).

Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Mitbewerber eine Rechtsvorschrift missachtet, und sich so einen Vorteil im Wettbewerb gegenüber Mitbewerbern verschafft (sog. „Vorsprung durch Rechtsbruch“).

Ein solcher Vorsprung wird von den Gerichten immer dann angenommen, wenn das Verhalten des Rechtsbrechers geeignet ist, eine spürbare Beeinflussung des Wettbewerbs zu bewirken. Das kann beispielsweise dann vorliegen, wenn sich der Rechtsbrecher Kosten spart oder er durch seine Vorgangsweise potentielle Kunden täuscht. Auch für den Bereich der Gastronomie gilt es, Marktbeeinflussungen durch Gesetzesverletzungen abzustellen, um Schaden von fair handelnden Mitbewerbern abzuhalten. Wettbewerbswidriges Handeln kann beispielsweise durch Übervorteilung von Mitarbeitern oder Kunden oder die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen wie beispielsweise dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz oder der Arbeitnehmerschutzregelungen erfolgen.