Rauchen im Gastgewerbe

Die Zufriedenheit und das Wohlergehen von Gästen gelten in der Gastronomie als wichtigstes Gebot. Dazu zählt auch die Gewissheit, mit Freunden Zeit in einer gesunden Umgebung verbringen zu können. Nur eine konsequente Durchsetzung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes ermöglicht gesunde Innenraumluft. Bloße Anzeigen bei Behörden erweisen sich mitunter leider als zahnlos.

Der Spruch “Frechheit siegt” hat mit unserer Initiative in der Gastronomie ein Ablaufdatum. Wenn sich Gastgewerbebetriebe nicht an die gesetzliche Regelung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes halten, das für Räume in der Gastronomie ein vollständiges Rauchverbot vorschreibt, begehen diese nicht nur eine Verwaltungsübertretung, sondern verschaffen sich dadurch auch auf unlautere Weise Vorteile gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern. Klare Verstöße sind somit ein „Vorsprung durch Rechtsbruch“ im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch das UWG wird uns die effektive Möglichkeit eröffnet, solche Verstöße auf zivilgerichtlichem Weg abzustellen.

Unsere Initiative versucht, mit den unterstützenden Gastronomiebetrieben in Gaststätten für Gemütlichkeit und Wohlbehagen zu sorgen. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn alle Gastronomen die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einhalten und dafür sorgen, dass Gäste nicht ungewollt ungesunder Raumluft ausgesetzt sind. Unsere Initiative ist damit nicht nur eine Unterstützung für Gastronomiebetriebe, die sich gegen Mitbewerber wehren, welche konsequent die gesetzlichen Spielregeln verletzen. Wir schaffen es auch, Schritt für Schritt echte Gleichheit in Gaststätten im Rahmen der geltenden Gesetze durchzusetzen.

Folgende Verstöße kommen häufig vor:

  • In Lokalen wird trotz generellem Rauchverbot geraucht
  • Aufbauten auf Freiflächen haben mehr als zwei Seitenwände und es darf geraucht werden
  • In Vorräumen oder Nischen stehen Aschenbecher und es darf geraucht werden
  • Nebenräume in Hotels, in denen Hotelgäste rauchen dürfen, sind direkt über angeschlossene Gastronomiebetriebe erreichbar
  • In derartigen Nebenräumen in Hotels halten sich Gäste aus Gastronomiebetrieben auf
  • Die Räume, in denen das generelle Rauchverbot herrscht, werden nicht richtig als solche kenntlich gemacht